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Teilnahmebedingungen am “BIOGENA ONE 4 ALL” Marketingprogramm

Stand: Mai 2024
Rückfragen: ecommerce@biogena.com

1. Veran­twortlicher für das Marketingprogramm

Das “BIOGENA ONE 4 ALL” Marketingprogramm (nachfolgend “Marketingprogramm”) ermöglicht die Empfehlung von BIOGENA ONE im Sinne eines Multi-Level Marketingprogramms durch Marketing-Partner (nachfolgend “Partner”) an Dritte (nachfolgend “Kunden”). Das Empfehlungsprogramm wird angeboten und durchgeführt durch die Biogena GmbH & Co KG Strubergasse 24, 5020 Salzburg Österreich (nachfolgende “Biogena”). Biogena ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In Datenschutzfragen kann der Datenschutzbeauftragte erreicht werden per E-Mail an datenschutz@biogena.com.

2. Teiln­ahmeberech­tigung

2.1 Zur Teilnahme am Marketingprogramm berechtigt sind Partner, die sich auf der dafür vorgesehenen Website zum Marketingprogramm angemeldet haben, alle nötigen Daten zur Verfügung gestellt haben und von Biogena als Partner aktiviert wurden. Biogena behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

‍2.2 Der Partner muss das 18. Lebensjahr erreicht haben. Partner und geworbene Kunden dürfen nicht demselben Haushalt angehören, also z. B. nicht dieselbe Adresse führen.

‍2.3 Partner können sich nicht selbst für das Marketingprogramm empfehlen.

‍2.4 Biogena behält sich vor, nach eigenem Ermessen Partner von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die eine Teilnahme des Partners für Biogena unzumutbar machen.

3. Marketingprozess

3‍.1 Wird ein Partner durch Biogena aktiviert, erhält der Partner Zugriff auf sein Partnerkonto. Im Konto findet der Partner den Affiliate-Code: Mittels Code kann ein Interessent des Partners auf der BIOGENA ONE Website einen Rabatt-Code im Check-out eingeben, der die Conversion dem Partner zuordnet.

‍3.2 Der Affiliate-Code ist auf den Partner gebunden und zahlt in dessen Partner-Konto ein. Nutzt ein Interessent den Code eines Partners, ist dies immer mit einem Rabatt-Abzug für den Kunden verbunden.

3.3 Schließt der Kunde nach Eingabe des Partner-Codes den Kauf ab, indem die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, entsteht für den Partner ein Anspruch auf die Erfolgsprämie. Mit dem Erstellen des Kauf wird sodann die Beziehung von Partner und Kunde hergestellt und gespeichert.

‍3.4 Ein Partner-Code kann nicht nachträglich ergänzt werden. Die Stornierung einer Bestellungen ohne Code mit erneuter Eingabe der Bestellung mit Code ist nicht erlaubt und kann zur Beendigung des Partner-Status führen.

4. Stellung und Pflichten des Partners

‍4.1 Im Rahmen des gegenständlichen Marketingprogramms sind die Partner nicht in die Organisation von Biogena eingebunden und Biogena kann dem Partner diesbezüglich auch keine Weisungen erteilen.

4.2 Der Partner ist im Rahmen des Marketingprogramms weder zu einer Tätigkeit noch zu einem Bewerben oder einem sonstigen Handeln verpflichtet. Ein Tätigwerden des Partners liegt daher ausschließlich in seinem eigenen Ermessen und in seinem eigenen Namen. Durch die Teilnahme am Marketingprogramm entsteht auch kein Dienstverhältnis.

‍4.3 Der Partner verpflichtet sich zwecks Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (§ 174 Telekommunikationsgesetz), den Affiliate-Code nur an Empfänger:innen zu versenden, die zuvor gegenüber dem Partner nachweislich ihre Einwilligung erteilt haben, einen Affiliate-Code vom Partner zu erhalten.

‍4.4 Der Partner darf den Affiliate-Code zu gewerblichen Tätigkeiten nutzen, darf jedoch dabei nicht den Anschein erwecken, im Auftrag von Biogena zu handeln oder im Namen von Biogena zu sprechen.

4.5 Der Partner darf Marketing für BIOGENA ONE auf seiner Website, in seinem Newsletter, in seinen Drucksorten oder auf seinen Social-Media-Profilen durchführen. Nicht zulässig sind Marketing-Maßnahmen, die den Anschein erwecken, es handle sich um von Biogena selbst gesteuerte Marketing-Maßnahmen (z. B. Social-Media-Profile für BIOGENA ONE, Werbeanzeigen für BIOGENA ONE auf Plattformen wie Google, Meta, Amazon, etc.).

‍4.5 Der Partner verpflichtet sich, seine Geschäfts- und Kontaktdaten wie Name, Unternehmensname, Adresse, Bankdaten (IBAN und BIC), Steuersatz, Steuernummer, etc. richtig anzuführen und sorgfältig zu prüfen. Biogena ist nicht verpflichtet, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen oder zu berichtigen.

4.6 Eine Überweisung der Prämie ist nur möglich, wenn alle Daten für die Auszahlung vorhanden und richtig sind (siehe 4.5).

5. Ausza­hlung der Prämie

5.1 Die Prämie für das erfolgreiche Marketing eines BIOGENA ONE Kaufs beträgt

  • für das Level 1: 25%
  • für das Level2: 10%

des Bruttoverkaufspreises (inkl. Steuern, exkl. Versandkosten), abzüglich etwaiger zusätzlich durch den Kunden zur Anwendung gebrachter Rabatte.

5.2 Der Anspruch auf Auszahlung der Prämie beim Partner entsteht mit erfolgreicher Zahlung durch den geworbenen Kunden im Bestellprozess.

5.3 Die Prämie wird von Biogena monatlich summiert an den Partner ausbezahlt. Biogena strebt die Auszahlung bis max. 60 Tage nach Ablauf des betrachteten Anspruchszeitraums an. Mit der Auszahlung einher geht eine Gutschrift-Rechnung an den Partner inkl. der vom Partner angegebenen Geschäftsdaten.

5.4 Der Partner hat Anspruch auf Überweisung der Prämie auf das gemäß Punkt 2.1 bekanntgegebene Bankkonto. Bei Auszahlungen außerhalb des SEPA-Raums können zusätzliche Kosten anfallen, die dem Partner zum Abzug gebracht werden. Der Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar oder verhandelbar.

5.5 Anspruch auf Auszahlung der Prämie hat nur, wer nicht gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

6. Daten­schutz

‍6.1 Mit der Teilnahme am Marketingprogramm bestätigt der Partner die Datenschutzerklärung von Biogena, welche unter Datenschutz abrufbar ist. Dort finden Partner eine vollständige Aufklärung zu ihren Rechten im Rahmen der DSGVO.

‍6.2 Die E-Mail-Adressen der Partner werden zum Zwecke der Bereitstellung des Affiliate-Codes verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vor-vertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Affiliate-Code wird ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Marketingprogramms verwendet.

‍6.3 Sofern Partner keine Informationen mehr zum Marketingprogramm erhalten möchten, können sie dies durch Klicken auf einen Abmeldelink in der E-Mail kundtun und erhalten fortan keine E-Mails mehr von Biogena.

‍6.4 Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Partner einen Anspruch auf Auszahlung der Prämie hat, werden die Kontodaten zur Auszahlung der Prämie verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

6.5 Die im Rahmen des Marketingprogramms von Biogena verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Jede betroffene Person hat im Rahmen der DSGVO bestimmte Rechte, die im Bereich Datenschutz abgerufen werden können.

6.6 Im Rahmen der Durchführung des Marketingprogramms findet weder eine automatisierte Entscheidungsfindung noch „Profiling“ im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO statt, welche gegenüber dem Partner rechtliche Wirkung entfaltet oder in ähnlicher oder vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigt.

7. Haftung

‍Biogena haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen oder Ausfall der Telekommunikationsdienste, für unrichtige oder rechtswidrige Angaben des Partners, Verluste oder Löschung von Daten, Viren oder Schäden, die in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Marketingprogramm entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von Biogena (seinen Organen, Mitarbeiter:innen oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

8. Beend­igung des Marketingprog­ramms

‍Jede Partei hat ein Recht auf ordentliche Kündigung des Marketingprogramms zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

9. Allge­meines

‍9.1 Das Programm wird von Biogena als Gefälligkeit angeboten und ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen jederzeit widerrufbar.

‍9.2 Biogena behält sich ausdrücklich das Recht vor, zumutbare Änderungen sowohl am Marketingprogramm als auch an diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen (z. B. an der Teilnahmeberechtigung, hinsichtlich der Höhe der Prämie, der Art der Auszahlung, dieses Programm mit irgendeinem anderen Empfehlungs- oder Marketingprogramm zu ersetzen und/oder das Programm insgesamt zu beenden). Bereits entstandene Ansprüche auf Prämien werden hierdurch nicht geschmälert.

‍9.3 Wenn Biogena diese Teilnahmebedingungen ändert, werden die geänderten Teilnahmebedingungen an entsprechender Stelle veröffentlicht. Die geänderten Teilnahmebedingungen treten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern der Partner nicht binnen 4 Wochen ab erfolgter Veröffentlichung den Änderungen widerspricht.

‍9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser Teilnahmebedingungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

‍9.5 Das Marketingprogramm unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit Partnern aus bzw. im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm ist das zuständige Gericht am Hauptgeschäftsstandort von Biogena in Salzburg, Österreich.