Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Empfehlungsprogramm

1. Verantwortlicher für das BIOGENA ONE-Empfehlungsprogramm und den Empfehlungsbonus

Das BIOGENA ONE-Empfehlungsprogramm (ONE RP) ermöglicht es, das Produkt BIOGENA ONE zum Kauf an Familie und Freunde weiterzuempfehlen. Das ONE RP wird von der Biogena GmbH & Co KG, Strubergasse 24, 5020 Salzburg, Österreich (BIOGENA), angeboten und durchgeführt. BIOGENA ist die verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei datenschutzrechtlichen Anfragen kann der Datenschutzbeauftragte per E-Mail unter [datenschutz@biogena.com](mailto:datenschutz@biogena.com%22%20%5Co%20%22mailto%3Adatenschutz@biogena.com) kontaktiert werden.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1

Nur bestehende Kunden von BIOGENA, die natürliche Personen sind („bestehende Kunden“), sind zur Teilnahme am ONE RP berechtigt. Bestehende Kunden, die im Rahmen dieses Programms einen Empfehlungscode an Dritte senden oder diesen mit ihnen teilen, werden als „Empfehler“ bezeichnet. Die Empfänger eines solchen Empfehlungscodes werden als „Empfohlene Personen“ bezeichnet.

2.2

Der Empfehler und die empfohlene Person müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein, die beide mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in einem der europäischen Länder haben, in die BIOGENA ONE über die Website www.biogena-one.com verkauft wird.

2.3

Empfehlende Personen können sich nicht selbst für die Teilnahme am ONE RP empfehlen.

2.4

BIOGENA behält sich das Recht vor, Personen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme auszuschließen, wenn triftige Gründe vorliegen, die eine Teilnahme für BIOGENA unzumutbar machen (z. B. können Empfehlende und Empfohlene sich nicht gegenseitig empfehlen).

3. Empfehlungsverfahren

3.1

Kunden von BIOGENA ONE, die ein Produkt auf www.biogena-one.com gekauft haben, können die Anmeldeseite für das ONE RP-Programm aufrufen und sich durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Programm anmelden – und werden so zu einem Empfehler.

3.2

Der Empfehler kann einen persönlichen Empfehlungscode generieren, der mit seiner E-Mail-Adresse verknüpft ist. Der Empfehlungscode darf vom Empfehler nur an Personen weitergegeben werden, die zur Teilnahme berechtigt sind (siehe oben genannte Kriterien). Massenwerbung ist untersagt (siehe 4.2).

3.3

Empfohlene Personen können den Empfehlungscode nutzen, um ein vergünstigtes BIOGENA ONE-Starterpaket auf der Website www.biogena-one.com zu erwerben. Der Empfehlungscode muss beim Bezahlvorgang auf der Website manuell eingegeben werden und führt zu einem sofortigen Preisnachlass auf den Kaufpreis. Sobald die Anfrage erstellt wurde, wird die Beziehung zwischen der empfehlenden Person und der empfohlenen Person anhand ihrer E-Mail-Adressen hergestellt und gespeichert.

3.4

Wenn der Empfehlungscode während des Kaufvorgangs nicht verwendet wurde, kann er später weder eingegeben noch nachträglich zugeordnet werden. In diesem Fall wird der Empfehlungsrabatt nicht auf den Kauf angerechnet, es wird keine Verbindung hergestellt und der Empfehlende hat keinen Anspruch auf einen Empfehlungsbonus.

4. Rolle und Pflichten des Vermittlers

4.1

Die Empfehler sind nicht in die Organisation von BIOGENA eingebunden, und BIOGENA ist nicht befugt, ihnen Weisungen zu erteilen.

4.2

Empfehler sind nicht verpflichtet, im Rahmen dieses Programms Werbung zu betreiben, für das Programm zu werben oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Die Teilnahme ist freiwillig und liegt allein im Ermessen der empfehlenden Person. Die Teilnahme am ONE RF begründet kein Arbeitsverhältnis.

4.3

Empfehler dürfen den Empfehlungscode nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke verwenden. Der Empfehlungscode darf nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden, darunter:

  • Bezahlte Werbekampagnen
  • Online-Werbung
  • Verbreitung auf Websites, in sozialen Medien, Blogs oder Foren, die in erster Linie zum Sammeln von Empfehlungsprämien eingerichtet wurden
  • Massen-E-Mails, SMS oder automatisierte Nachrichten/Bots

5. Inanspruchnahme von Rabatten und Bonus

5.1

Der Empfehlungsbonus für die empfohlene Person ist ein Rabattcode für ein BIOGENA ONE-Starterpaket für deren ersten Einkauf. Der Code gilt nur für Neukunden, die unter ihrer E-Mail-Adresse noch keinen früheren Einkauf auf www.biogena-one.com getätigt haben (siehe 2.)

5.2

Der Empfehlungsbonus für die empfehlende Person kann ein Rabattcode für ein Produkt oder ein Gutscheincode für einen Einkauf auf http://www.biogena-one.com oder http://biogena.com sein. BIOGENA stellt wechselnde Empfehlungsprämien zur Verfügung und informiert die Empfehlenden bei ihrer Anmeldung für ONE RP sowie anschließend per E-Mail über die aktuellen Prämien. BIOGENA ist nicht verpflichtet, genau die versprochene Prämie zu liefern, stellt jedoch Prämien von ähnlichem Wert zur Verfügung.

5.3

Der Anspruch auf den Neukundenrabatt entsteht, sobald die empfohlene Person einen Empfehlungscode von der empfehlenden Person erhält.

Der Anspruch auf den Empfehlungsbonus entsteht, sobald die geworbene Person erfolgreich eine Bestellung mit dem angegebenen Rabattcode aufgegeben hat und die Bestellung versandt wurde. Die empfehlende Person wird per E-Mail über diesen Vorgang informiert und erhält Einzelheiten zum Einlöseverfahren.

5.4

Der persönliche Code des Empfehlers bleibt gültig, bis weitere Änderungen am Programm bekannt gegeben werden.

Die Einlösung des Empfehlungsbonus muss innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung des Bonusanspruchs erfolgen (siehe 5.3).

Weder der Rabattcode noch der Empfehlungsbonus können in bar ausgezahlt werden.

6. Datenschutz

Empfehler und empfohlene Personen erklären sich mit den Datenschutzbestimmungen von BIOGENA einverstanden.

7. Haftung

BIOGENA haftet nicht für Schäden, die durch Übertragungsfehler, Betriebsstörungen, fehlerhafte Informationen oder Datenverlust entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8. Beendigung des Empfehlungsprogramms

Jede Partei kann das Programm mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

9. Allgemeine Bestimmungen

BIOGENA kann das Programm jederzeit ändern oder einstellen. Änderungen werden veröffentlicht, und die Teilnehmer können innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Für das ONE RP gilt österreichisches Recht.